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Anbieterwechsel im Betrieb: Ablauf, Fristen und Unterlagen

Der Wechsel selbst ist Routine und unterbricht die Versorgung nie. Die Arbeit liegt davor: bei den Unterlagen und bei der Frist.

Verfasst von Manuel Markovic · Stand

Was beim Wechsel passiert – und was nicht

Nicht passiert: Es wird nichts umgebaut, kein Zähler getauscht, kein Handwerker kommt. Der Strom fließt physikalisch durch dieselbe Leitung, das Netz bleibt dasselbe, der Netzbetreiber auch.

Was passiert: Der neue Lieferant meldet die Abnahmestelle bei Ihrem Netzbetreiber an, der alte meldet ab. Zum Stichtag wird der Zählerstand erfasst – fertig.

Eine Versorgungslücke kann es nicht geben. Selbst wenn etwas schiefgeht, greift die Ersatzversorgung.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Daten zusammenstellen (Ihre Aufgabe, siehe Checkliste unten)
  2. Angebote einholen – Direktvergleich sofort, individuelles Angebot in einigen Werktagen
  3. Entscheidung und Auftrag
  4. Kündigung des alten Vertrags – das übernehmen wir, fristgerecht und mit Nachweis
  5. Anmeldung und Wechselstichtag – meist zwei bis sechs Wochen später

Wie lange es dauert

Gesetzlich muss ein Wechsel innerhalb von drei Wochen möglich sein, gerechnet ab der Anmeldung beim Netzbetreiber. In der Praxis bestimmt aber Ihre Kündigungsfrist den Termin: Läuft Ihr Vertrag noch acht Monate, wechseln Sie in acht Monaten.

Deshalb ist der richtige Zeitpunkt für die Anfrage vier bis sechs Monate vor Vertragsende – nicht vier Wochen.

Checkliste: Das brauchen wir von Ihnen

  • Jahresverbrauch in kWh je Abnahmestelle
  • Zählernummer je Abnahmestelle
  • Marktlokations-Identifikationsnummer (elfstellig, steht auf der Abrechnung)
  • Vertragsende und Kündigungsfrist des laufenden Vertrags
  • Lieferadresse je Abnahmestelle
  • Firmierung, Rechnungsanschrift, Ansprechpartner
  • bei registrierender Messung: Jahreshöchstleistung und möglichst der Lastgang

Alles davon steht auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Eine Aufstellung aus der Buchhaltung genügt – abtippen müssen Sie nichts.

Zwei Vollmachten, die Sie unterscheiden sollten

Datenvollmacht: erlaubt die Abfrage Ihrer Verbrauchsdaten beim Netzbetreiber. Üblich und harmlos, spart Ihnen das Heraussuchen.

Abschlussvollmacht: erlaubt es, in Ihrem Namen einen Vertrag zu unterschreiben. Prüfen Sie genau, was Ihnen vorgelegt wird. Wir verlangen sie nicht.

Was schiefgehen kann

  • Falsche Marktlokations-Identifikationsnummer. Der häufigste Grund für eine abgelehnte Anmeldung. Zahlendreher passieren – lieber einmal mehr prüfen.
  • Vergessene Abnahmestelle. Bei vielen Standorten fällt die eine Stelle, an die niemand gedacht hat, erst in der Grundversorgung auf.
  • Kündigung zu spät. Dann verlängert sich der alte Vertrag, meist um zwölf Monate. Siehe Kündigungsfristen.

Nach dem Wechsel

Prüfen Sie die erste Abrechnung des neuen Lieferanten gegen das Angebot: Arbeitspreis, Grundpreis und – falls vorhanden – Leistungspreis. Und notieren Sie sofort das neue Vertragsende mit Erinnerung. Wenn Sie über uns gewechselt sind, melden wir uns von selbst rechtzeitig.

Häufige Fragen zu diesem Thema

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Dieser Beitrag gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

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