Zwei Welten
Standardlastprofil (SLP). Unterhalb der Messgrenze unterstellt der Netzbetreiber einen typisierten Verlauf. Ihr Zähler zählt nur die Summe. Abgerechnet wird Arbeitspreis mal Verbrauch, dazu ein Grundpreis.
Registrierende Leistungsmessung (RLM). Ab etwa 100.000 kWh Strom im Jahr wird in Viertelstundenwerten gemessen. Jetzt gibt es zusätzlich einen Leistungspreis – und einen Lastgang.
Was der Leistungspreis ist
Er wird auf die höchste Leistung berechnet, die Sie in einer einzigen Viertelstunde des Jahres abgerufen haben, angegeben in Kilowatt. Dieser eine Wert bestimmt den Posten für zwölf Monate.
Anders gesagt: Eine Viertelstunde, in der alle großen Verbraucher zufällig gleichzeitig laufen, kostet das ganze Jahr Geld – auch wenn sie nie wieder vorkommt.
Beispielrechnung
Ein Betrieb mit 250.000 kWh und einer Jahreshöchstleistung von 180 kW. Läge die Spitze bei 150 kW statt 180, wären das 30 kW weniger. Bei einem Leistungspreis in der Größenordnung von 80 bis 120 Euro je Kilowatt und Jahr – die genaue Höhe legt Ihr Netzbetreiber fest – sind das 2.400 bis 3.600 Euro im Jahr.
Dafür muss niemand weniger produzieren. Es genügt, dass nicht alles gleichzeitig anläuft.
Der Lastgang – Ihr bestes Argument
Mit Viertelstundenwerten kalkulieren Lieferanten auf Ihr tatsächliches Abnahmeverhalten statt auf ein Standardprofil. Wer eine gleichmäßige Last hat, bekommt das im Preis zurück; beim Standardprofil bleibt dieser Vorteil unsichtbar.
Den Lastgang bekommen Sie auf Anfrage bei Ihrem Netzbetreiber oder Lieferanten. Er gehört in jede Anfrage oberhalb der Messgrenze.
Was sich sonst noch ändert
- Messstellenentgelt: deutlich höher als beim Standardprofil, weil der Zähler mehr kann und fernausgelesen wird.
- Netzentgelt: teilt sich in einen Arbeits- und einen Leistungsanteil.
- Angebotsvergleich: Ein reiner Vergleich der Arbeitspreise sagt jetzt wenig. Es zählt die Summe aus Arbeits-, Leistungs- und Grundpreis für Ihre Werte.
- Mehr- und Mindermengen: werden genauer abgerechnet, weil die Messung sie sichtbar macht.
Der Übergang
Den Wechsel veranlasst der Netzbetreiber, nicht Sie. Überschreitet Ihr Verbrauch die Grenze dauerhaft, baut er um. Sie bekommen das per Post mit.
Wenn Sie absehen können, dass Sie die Grenze bald erreichen – neue Maschine, Erweiterung, Wärmepumpe –, sprechen Sie es bei der nächsten Anfrage an. Dann kann der Vertrag den Übergang schon berücksichtigen.
Die Höhe von Leistungs- und Netzentgelten legt Ihr örtlicher Netzbetreiber fest; die Bundesnetzagentur genehmigt sie. Die Zahlen in der Beispielrechnung sind Größenordnungen, keine Preise.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Manuel Markovic, Regionalleiter. Profil ansehen
Dieser Beitrag gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.