Strom und Gas für Ihren Betrieb
Ob Büro, Werkstatt oder Produktion: Der passende Energievertrag hängt vor allem von Ihrem Jahresverbrauch ab. Hier sehen Sie, welcher Weg für Ihren Betrieb der richtige ist.
Branchen in diesem Bereich
Arztpraxen und Apotheken
Auf Anfrage – wir beraten auch diese Branche.
Automobilzulieferer
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Bäckereien und Konditoreien
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Banken
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Baugewerbe und Baustrom
Auf Anfrage – wir beraten auch diese Branche.
Bergbahnen und Skigebiete
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Brauereien
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Büro und Kleingewerbe
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Chemieindustrie
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Druckereien
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Einzelhandel und Einkaufszentren
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Gärtnereien und Gewächshäuser
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Gastronomie
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Gemeinden und Städte
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Gemeinschaftsunterkünfte
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Glas und Keramik
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Hallenbäder, Thermen und Saunen
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Hausverwaltungen und WEGs
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Hotels und Pensionen
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Kfz-Werkstätten und Autohäuser
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Kliniken und Krankenhäuser
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Kühlhäuser und Lebensmittellogistik
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Kunststoffverarbeitung
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Landkreise
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Landwirtschaft
Auf Anfrage – wir beraten auch diese Branche.
Lebensmittelherstellung
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Metallverarbeitung und Metallbau
Auf Anfrage – wir beraten auch diese Branche.
Metzgereien und Fleischereien
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Mineralölverarbeitung
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Molkereien und Käsereien
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Papier und Pappe
Auf Anfrage – wir beraten auch diese Branche.
Pflegeheime und Seniorenzentren
Auf Anfrage – wir beraten auch diese Branche.
Rechenzentren und IT-Dienstleister
Auf Anfrage – wir beraten auch diese Branche.
Schreinereien und Holzverarbeitung
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Sportstätten und Vereine
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Wäschereien und Textilreinigungen
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Wohnungsunternehmen
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Zweckverbände
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Was Gewerbeverträge von Privatverträgen unterscheidet
Für Betriebe gelten andere Regeln als für Haushalte. Drei Punkte sind besonders wichtig.
Stillschweigende Verlängerung. Gewerbeverträge verlängern sich häufig automatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Die Schutzregeln für Verbraucher greifen hier nicht.
Keine Grundversorgung über 10.000 kWh. Darüber gibt es nur die teurere Ersatzversorgung, die für Betriebe nach drei Monaten endet. Ein laufender Vertrag ist deshalb Pflicht.
Leistungspreis bei Leistungsmessung. Ab 100.000 kWh Strom zählt auch Ihre höchste abgerufene Leistung. Eine einzelne Lastspitze kann das ganze Jahr verteuern.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Ab 500 kWh im Jahr. Über 10.000 kWh besteht sogar kein Anspruch auf Grundversorgung mehr – dann greift nur die befristete und teurere Ersatzversorgung.
Nichts. Wir werden vom Lieferanten vergütet, bei dem der Vertrag zustande kommt. Für Sie entstehen keine Kosten, auch nicht, wenn Sie sich gegen einen Wechsel entscheiden.
Darüber kalkulieren Lieferanten nicht mehr mit Standardprodukten, sondern individuell. Eine Tarifliste gäbe es dort schlicht nicht – deshalb holen wir Angebote ein.
Unser Schwerpunkt liegt in Bayern, wir betreuen aber Gewerbekunden bundesweit. Netzentgelte und Grundversorger unterscheiden sich ohnehin von Ort zu Ort.