Glossar: Begriffe rund um Gewerbestrom und Gas
Die Begriffe, die auf Ihrer Abrechnung und in jedem Angebot auftauchen – kurz erklärt, in der Reihenfolge des Alphabets.
Abnahmestelle
Der Ort, an dem Energie entnommen wird – technisch die Marktlokation. Ein Betrieb mit drei Filialen hat drei Abnahmestellen, auch wenn er nur einen Vertrag hat. Für jede braucht ein Lieferant Zählernummer, Marktlokations-Identifikationsnummer und Jahresverbrauch.
Arbeitspreis
Der Preis je verbrauchter Kilowattstunde, angegeben in Cent. Er enthält Beschaffung, Netzentgelte, Steuern und Umlagen. Bei gemessener Leistung kommt der Leistungspreis hinzu, sonst nur der Grundpreis.
Ausschreibung
Die Anfrage bei einer Vielzahl von Lieferanten mit einer festen Frist und einheitlichen Angaben. Alle Angebote werden nach denselben Maßstäben ausgewertet. Sinnvoll ab etwa 1,5 GWh Jahresmenge.
Bilanzkreis
Ein rechnerisches Konto, in dem Einspeisung und Entnahme einer Gruppe von Kunden ausgeglichen werden müssen. Für Sie als Kunde unsichtbar – aber der Grund, warum Lieferanten Ihren Verbrauch möglichst genau prognostizieren wollen.
CO₂-Preis
Abgabe auf fossile Brennstoffe, beim Gas Teil des Arbeitspreises. Der Preis wird versteigert und liegt derzeit in einer Spanne zwischen 55 und 65 Euro je Tonne. Lieferanten rechnen mit unterschiedlichen Annahmen – fragen Sie im Angebot nach, mit welcher.
Ersatzversorgung
Die Versorgung, wenn kein gültiger Vertrag besteht und kein Anspruch auf Grundversorgung. Sie ist zeitlich begrenzt und in der Regel deutlich teurer als jeder reguläre Tarif. Für Betriebe über 10.000 kWh ist sie der einzige Auffangfall – ein laufender Vertrag ist deshalb Pflicht.
Grundpreis
Fester Betrag je Monat oder Jahr, unabhängig vom Verbrauch. Bei kleinen Mengen fällt er stärker ins Gewicht als der Arbeitspreis – deshalb vergleicht man immer die Gesamtkosten, nie nur den Cent-Preis.
Grundversorgung
Die gesetzliche Belieferung durch den örtlichen Grundversorger. Sie gilt nur für Haushaltskunden. Ein Gewerbebetrieb zählt nach § 3 Nr. 22 EnWG als Haushaltskunde, solange er unter 10.000 kWh im Jahr bleibt. Darüber gibt es keinen Anspruch mehr.
Herkunftsnachweis
Urkunde über die Erzeugung einer Megawattstunde aus erneuerbaren Quellen, geführt im Register des Umweltbundesamtes. Sie ist die Grundlage jedes Ökostromangebots. Wer Nachweise für seine Lieferkette oder Berichterstattung braucht, sollte die geforderte Art vor der Preisverhandlung klären.
Konzessionsabgabe
Entgelt, das der Netzbetreiber an die Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Wege zahlt und über den Netzpreis weitergibt. Die Höhe hängt von der Einwohnerzahl ab – deshalb unterscheidet sich der Preis zwischen zwei Orten selbst bei gleichem Lieferanten.
Lastgang
Der gemessene Verbrauch in Viertelstundenwerten über ein Jahr. Er entsteht nur bei registrierender Leistungsmessung. Mit einem Lastgang kalkulieren Lieferanten deutlich genauer als mit einem Standardprofil – meist zu Ihren Gunsten.
Leistungspreis
Preis für die höchste abgerufene Leistung in Kilowatt, abgerechnet über das ganze Jahr. Er entsteht ab registrierender Leistungsmessung. Eine einzige Viertelstunde mit hoher Last kann den Posten für zwölf Monate bestimmen – deshalb lohnt es sich, das gleichzeitige Anfahren großer Verbraucher zu vermeiden.
Marktlokations-Identifikationsnummer
Elfstellige Nummer, die eine Abnahmestelle eindeutig bezeichnet, kurz MaLo-ID. Sie steht auf der Jahresabrechnung und hat die frühere Zählpunktbezeichnung abgelöst. Ohne sie kann kein Lieferant eine Anmeldung vornehmen.
Mehr- und Mindermengen
Die Abweichung zwischen prognostiziertem und tatsächlichem Verbrauch. Viele Gewerbeverträge enthalten dafür eigene Regelungen, oft mit Toleranzband. Wer saisonal schwankt, sollte das vorher angeben – sonst wird die Abweichung später abgerechnet.
Netzentgelt
Entgelt für die Nutzung des Strom- oder Gasnetzes, festgelegt vom örtlichen Netzbetreiber und von der Bundesnetzagentur genehmigt. Es ist nicht verhandelbar und unterscheidet sich von Ort zu Ort erheblich. Bei einem Anbieterwechsel ändert es sich nicht.
Preisgarantie
Zusage, bestimmte Preisbestandteile für eine Zeit nicht zu erhöhen. Achten Sie auf zwei Punkte: welche Bestandteile sie umfasst – meist nicht Steuern und Umlagen – und wie lange sie gilt. Eine Garantie über zwölf Monate bei 24 Monaten Laufzeit ist keine Garantie für die Laufzeit.
Registrierende Leistungsmessung
Messung in Viertelstundenwerten, kurz RLM. Sie ist vorgeschrieben ab etwa 100.000 kWh Strom im Jahr. Mit ihr kommen Leistungspreis und Lastgang ins Spiel – die Kalkulation wird genauer, aber auch komplexer.
Standardlastprofil
Ein typisierter Verbrauchsverlauf, kurz SLP, den der Netzbetreiber unterhalb der Messgrenze unterstellt. Er ersetzt die Einzelmessung. Passt Ihr echter Verlauf nicht zum Profil, zahlen Sie unter Umständen mehr, als Ihr tatsächliches Abnahmeverhalten rechtfertigt.
Stromsteuer
Verbrauchsteuer auf Strom, regulär 2,05 ct/kWh. Produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft zahlen auf Antrag nur 0,05 ct/kWh. Zuständig ist das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt.
Vollmacht
Zwei Arten sind zu unterscheiden. Eine Datenvollmacht erlaubt die Abfrage Ihrer Verbrauchsdaten beim Netzbetreiber – sie ist üblich und harmlos. Eine Abschlussvollmacht erlaubt es, in Ihrem Namen zu unterschreiben. Prüfen Sie immer, welche Ihnen vorgelegt wird.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Netzentgelt und Konzessionsabgabe hängen vom örtlichen Netzbetreiber und von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab. Diese Teile sind nicht verhandelbar und ändern sich beim Anbieterwechsel nicht.
Der Arbeitspreis zählt jede verbrauchte Kilowattstunde. Der Leistungspreis zählt die höchste abgerufene Leistung in einer Viertelstunde und gilt dann für das ganze Jahr.
Auf Ihrer Jahresabrechnung, meist im Kopfbereich neben der Zählernummer. Sie ist elfstellig und hat die frühere Zählpunktbezeichnung abgelöst.
Verfasst von Manuel Markovic, Regionalleiter · Stand