Heizstrom für Gewerbe und Wohnanlagen
Heizstrom wird gesondert gemessen und gesondert bepreist. Ob sich das für Sie lohnt, hängt an der Messung – nicht am Tarif.
Was Heizstrom ist
Strom für Wärmeerzeugung: Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen, teils Direktheizungen. Er wird über einen eigenen Zähler oder einen Zweitarifzähler erfasst und kann dadurch zu anderen Konditionen bezogen werden als der übrige Betriebsstrom.
Der Grund liegt beim Netz: Netzbetreiber können solche Anlagen bei Bedarf zeitweise abschalten und gewähren dafür ein reduziertes Netzentgelt. Diese Ersparnis wird weitergegeben.
Die Voraussetzung: getrennte Messung
Ohne eigene Messung gibt es keinen Heizstromtarif. Zwei Wege sind üblich:
- Eigener Zähler für die Wärmeerzeugung, getrennt vom übrigen Verbrauch. Dann brauchen Sie zwei Verträge – oder einen Lieferanten, der beide Zähler bedient.
- Zweitarifzähler, der Haupt- und Nebenzeit getrennt zählt. Dann bleibt es bei einem Vertrag mit zwei Arbeitspreisen.
Welche Variante bei Ihnen vorliegt, steht auf der Jahresabrechnung. Wer umrüsten will, spricht zuerst mit dem Netzbetreiber – nicht mit dem Lieferanten.
Wo sich das rechnet
Wärmepumpen in Gewerbebetrieben. Werkstatt, Halle oder Bürogebäude mit Wärmepumpe erreichen schnell Mengen, bei denen sich ein eigener Vertrag lohnt.
Wohnanlagen und Wohnungsunternehmen. Wird die Heizzentrale einer Anlage auf eine Wärmepumpe umgestellt, verschiebt sich ein großer Teil des Bedarfs von Gas auf Strom. Beides sollte zeitlich zusammenpassen – siehe auch Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen und WEGs.
Nachtspeicher im Bestand. Seltener geworden, aber vorhanden. Hier zählt vor allem, dass die Nebenzeit richtig abgerechnet wird.
Worauf Sie achten sollten
- Abschaltzeiten. Das reduzierte Netzentgelt gibt es nur gegen die Möglichkeit der Abschaltung. Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb das verträgt.
- Beide Zähler zusammen betrachten. Ein günstiger Heizstromtarif nützt wenig, wenn der Hauptzähler dafür schlechter läuft. Wir rechnen beides gemeinsam.
- Wärmepumpe erst geplant? Dann sollte die Laufzeit des laufenden Vertrags dazu passen. Ein Vertrag, der kurz nach dem Umbau noch zwei Jahre läuft, blockiert den Wechsel.
Für Privathaushalte
Wärmepumpenstrom für das eigene Zuhause vergleichen Sie auf unserem Portal für Privathaushalte: stromanbieter.bayern. Diese Seite betrifft Betriebe und Wohnanlagen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Für einen echten Heizstromtarif ja – entweder einen eigenen Zähler oder einen Zweitarifzähler. Ohne getrennte Messung gibt es den Tarif nicht.
Der Netzbetreiber darf die Wärmeerzeugung zeitweise unterbrechen. Dafür ist das Netzentgelt niedriger. Ob Ihr Betrieb das verträgt, sollten Sie vorher prüfen.
Der Bedarf verschiebt sich von Gas auf Strom. Beide Verträge sollten zeitlich zusammenpassen, damit Sie nicht in einem alten Gasvertrag festhängen.
Verfasst von Manuel Markovic, Regionalleiter · Stand