Mehrere Abnahmestellen in einem Vertrag bündeln
Wer mehrere Zähler hat, verhandelt nicht dreimal einzeln. Wir fassen Ihre Abnahmestellen zusammen, gleichen Laufzeiten an und holen ein Angebot für alle.
Für wen sich das Bündeln lohnt
Filialisten mit mehreren Läden, Hausverwaltungen mit Allgemeinstrom in vielen Objekten, Kommunen mit Rathaus, Schule und Bauhof: Sobald mehrere Abnahmestellen zusammengehören, ist ein gemeinsamer Vertrag fast immer günstiger und in jedem Fall weniger Arbeit.
Was wir von Ihnen brauchen
Je Abnahmestelle: Zählernummer, Marktlokations-Identifikationsnummer, Jahresverbrauch, Vertragsende und die Lieferanschrift. Bei Leistungsmessung zusätzlich den Lastgang. Sie müssen das nicht abtippen – eine Liste aus Ihrer Buchhaltung oder die letzten Abrechnungen als PDF genügen.
Gemeinsame Laufzeiten
Selten enden alle Verträge am selben Tag. Wir gleichen die Laufzeiten schrittweise an: Stellen mit nahem Vertragsende kommen zuerst, die übrigen folgen zum jeweiligen Kündigungstermin. Nach ein bis zwei Jahren läuft alles im Gleichschritt.
Eine Rechnung statt vieler
Viele Lieferanten stellen für gebündelte Verträge eine Sammelrechnung mit Aufschlüsselung je Abnahmestelle. Für die Buchhaltung ist das ein spürbarer Unterschied. Ob es angeboten wird, hängt vom Lieferanten ab – wir fragen es bei jeder Anfrage mit ab.
Unterschiedliche Netzgebiete
Netzentgelte unterscheiden sich von Netzbetreiber zu Netzbetreiber. Ein gebündelter Vertrag ändert daran nichts: Der Energiepreis ist einheitlich, die Netzentgelte bleiben je Standort verschieden. Auf der Rechnung ist das getrennt ausgewiesen.
Ihre Lieferstellen
Je Stelle genügt, was Sie gerade zur Hand haben. Bezeichnung oder Postleitzahl reichen für den Anfang – Zählernummer und Marktlokations-Identifikationsnummer klären wir sonst im Gespräch.