Energiemakler für Unternehmen: was er macht, was er kostet
Ein Energiemakler kauft für Sie ein, was Sie selbst nicht am Markt bekommen: Angebote mehrerer Lieferanten, kalkuliert auf Ihren Verbrauch. Was das kostet und woran Sie einen seriösen erkennen.
Was ein Energiemakler tatsächlich macht
Bis etwa 15.000 kWh im Jahr stehen Gewerbetarife in Listen – dafür braucht niemand einen Makler, dafür genügt ein Vergleichsportal. Darüber hört die Liste auf. Lieferanten kalkulieren jedes Angebot einzeln, und diese Preise tauchen nirgends öffentlich auf.
Genau dort beginnt die Arbeit eines Maklers. Sie besteht aus vier Schritten:
- Daten aufbereiten. Jahresverbrauch, Zählernummer, Marktlokations-Identifikationsnummer, Vertragsende, bei Leistungsmessung der Lastgang. Ein unvollständiger Datensatz führt zu vorsichtig kalkulierten, also teuren Angeboten.
- Anfragen. Der Makler fragt bei mehreren Lieferanten gleichzeitig an – über Sonderanfragen, bestehende Rahmenverträge oder Einkaufsgemeinschaften.
- Auswerten. Nicht nur der Arbeitspreis zählt, sondern Grundpreis, Leistungspreis, Preisgarantie, Laufzeit und die Regelungen für Mehr- und Mindermengen.
- Wechsel begleiten. Kündigung, Anmeldung beim neuen Lieferanten, Fristenüberwachung bis zum nächsten Vertragsende.
Was ein Energiemakler kostet
Für Sie in der Regel nichts. Die Vergütung zahlt der Lieferant, wenn ein Vertrag zustande kommt. Der Tarifpreis ist derselbe wie bei einem direkten Abschluss.
Das ist die übliche Konstruktion – und sie ist der Grund, warum Sie genau hinsehen sollten. Denn wenn der Lieferant zahlt, stellt sich die Frage, in wessen Interesse empfohlen wird. Ein seriöser Makler beantwortet diese Frage von sich aus. Wie wir es halten, steht auf unserer Seite Transparenz.
Seltener sind Honorarmodelle: Der Betrieb zahlt ein Beratungshonorar, der Makler nimmt keine Vergütung vom Lieferanten. Das ist bei sehr großen Mengen und bei öffentlichen Auftraggebern verbreitet.
Woran Sie einen seriösen Makler erkennen
Fünf Fragen, die Sie vor der Zusammenarbeit stellen sollten. Wer ausweicht, sagt Ihnen damit schon genug:
- „Wie werden Sie vergütet?" Die Antwort muss ohne Nachfrage kommen und nachprüfbar auf der Website stehen.
- „Wie viele Lieferanten haben Sie angefragt, und welche?" Sie haben Anspruch auf die Liste, nicht nur auf den Gewinner.
- „Bekomme ich die Auswertung schriftlich?" Eine Empfehlung ohne begründete Auswertung ist keine Empfehlung.
- „Wer kündigt meinen alten Vertrag, und bekomme ich einen Nachweis?" Eine verpasste Kündigungsfrist kostet ein Jahr Handlungsspielraum.
- „Was passiert am Ende der Laufzeit?" Ein Makler, der sich erst wieder meldet, wenn der Vertrag sich schon verlängert hat, ist keiner.
Zwei Warnzeichen: Druck am Telefon („nur heute") und Unterschriften auf Vollmachten, deren Umfang nicht klar benannt ist. Eine Vollmacht zur Datenabfrage beim Netzbetreiber ist üblich – eine Vollmacht zum Vertragsabschluss ist etwas völlig anderes.
Makler, Berater, Vermittler: der Unterschied
Energiemakler oder Energievermittler beschafft Verträge und wird vom Lieferanten vergütet.
Energieberater im engeren Sinn prüft Ihre Gebäude und Anlagen auf Einsparungen, oft gefördert, und wird von Ihnen bezahlt. Das ist ein anderer Beruf mit anderen Qualifikationen.
Beides kann sinnvoll sein – aber wer Ihnen eine Wärmepumpe verkaufen will, sollte nicht gleichzeitig Ihren Stromvertrag vermitteln.
Ab wann sich ein Makler lohnt
Als Faustregel: ab dem Punkt, an dem Sie keine Tarifliste mehr haben – bei uns ab 15.000 kWh im Jahr. Darunter vergleichen Sie schneller selbst. Ab etwa 1,5 GWh wird aus der Anfrage eine Ausschreibung bei vielen Lieferanten, und spätestens dort ist der Aufwand allein kaum noch zu leisten.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Bei uns nicht. Kommt ein Vertrag zustande, vergütet uns der Lieferant. Der Tarifpreis ist derselbe wie bei einem direkten Abschluss.
Sie bekommen die Auswertung, nicht nur den Gewinner. Nur so ist die Empfehlung nachvollziehbar.
Der Makler beschafft Verträge und wird vom Lieferanten vergütet. Der Energieberater prüft Gebäude und Anlagen auf Einsparungen und wird von Ihnen bezahlt.
Für die Abfrage Ihrer Verbrauchsdaten beim Netzbetreiber ist eine Vollmacht üblich. Eine Vollmacht zum Vertragsabschluss verlangen wir nicht.
Verfasst von Manuel Markovic, Regionalleiter · Stand