bis 15.000 kWh
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Sie sehen sofort passende Tarife für Ihren Betrieb. Nach dem Absenden ruft Sie ein Berater an und geht alles mit Ihnen durch – ein Vertrag entsteht erst mit Ihrer Unterschrift.
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Wir fragen die Anbieter tagesaktuell ab – das dauert meist 5 bis 20 Sekunden.
Ob Heizung für Büro und Halle oder Prozesswärme für Backofen, Trockner und Sudhaus: Für viele Betriebe ist Gas einer der größten Kostenblöcke. Gleichzeitig bleiben gerade Gasverträge oft jahrelang unverändert.
bis 15.000 kWh
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Mehr dazuab 15.000 kWh
Bei Ihrem Verbrauch lohnen sich Sonderkonditionen. Wir fragen sie gezielt bei den Lieferanten an, zum Beispiel über Rahmenverträge oder Einkaufsgemeinschaften.
Mehr dazuab etwa 1,5 GWh
Wir fragen Ihren Bedarf bei einer Vielzahl von Lieferanten an, werten alle Angebote aus und empfehlen Ihnen das sinnvollste.
Mehr dazuGewerbegas vergleichen Sie bis 15.000 kWh Jahresverbrauch direkt online. Das reicht für kleinere Büros, Läden und Praxen mit Gasheizung.
Die meisten Betriebe mit Gasheizung liegen allerdings darüber: Schon eine mittelgroße Gewerbehalle oder ein Mehrfamilienhaus verbraucht leicht ein Vielfaches davon. Ab 15.000 kWh fragen wir deshalb individuell bei den Lieferanten an.
Heizgas hängt vom Wetter ab: Im Winter verbrauchen Sie ein Vielfaches des Sommers. Prozessgas für Öfen, Trockner oder Kessel läuft dagegen gleichmäßiger über das Jahr. Für den Lieferanten macht das einen Unterschied, denn gleichmäßiger Verbrauch ist leichter zu beschaffen. Geben Sie deshalb bei der Anfrage an, wofür Sie das Gas nutzen.
Bis zu einem Jahresverbrauch von 1.500.000 kWh und einer stündlichen Leistung von 500 kW rechnet der Netzbetreiber in der Regel mit einem Standardlastprofil ab. Darüber wird Ihr tatsächlicher Verbrauch stündlich gemessen. Oberhalb dieser Grenze bieten die meisten Lieferanten keine Listentarife mehr an, sondern kalkulieren anhand Ihres Lastgangs.
Rechtlicher Stand: Die Grenze stand bis Ende 2025 in der Gasnetzzugangsverordnung; seit 2026 gelten Festlegungen der Bundesnetzagentur. Die Netzbetreiber wenden die Grenze weiter an.
Gaspreise schwanken stärker als Strompreise. Eine Preisgarantie über die gesamte Heizperiode schützt vor Überraschungen im Winter. Wichtig ist der Umfang: Deckt die Garantie nur den Energiepreis oder auch Netzentgelte und den CO2-Preis?
Der Wechsel selbst ist jederzeit möglich, die Versorgung läuft weiter. Entscheidend sind die Kündigungsfrist des alten Vertrags und der Preis zum Zeitpunkt des Abschlusses.
Ja. Wählen Sie in der Anfrage Strom und Gas. Bei manchen Lieferanten gibt es für die Bündelung bessere Konditionen, bei anderen lohnt sich die Aufteilung. Wir prüfen beides.
Nein, aber sagen Sie es uns. Bei stark schwankendem Verbrauch achten wir auf Verträge mit großzügigen Mengentoleranzen, damit Mehr- oder Mindermengen nicht extra kosten.
Einige Lieferanten bieten Tarife mit Biogasanteil an. Fragen Sie uns danach, wenn Ihnen das wichtig ist.
Verfasst von Manuel Markovic, Regionalleiter · Stand
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