Energie für Brauereien
Bayern hat die höchste Brauereidichte der Welt. Und kaum ein Lebensmittelbetrieb braucht Wärme und Kälte so gleichzeitig wie eine Brauerei.
Das Energieprofil einer Brauerei
Im Sudhaus wird geheizt, im Gär- und Lagerkeller gekühlt, in der Abfüllung läuft beides. Dazu kommen Reinigungsanlagen mit hohem Warmwasserbedarf. Das ergibt einen hohen Gasbedarf für Dampf und Warmwasser und einen hohen Strombedarf für Kälte und Druckluft.
Typische Verbräuche
Eine mittelständische Brauerei überschreitet beim Gas häufig die Grenze von 1.500.000 kWh, ab der stündlich gemessen wird. Damit ist sie im Bereich, in dem Lieferanten individuell kalkulieren und eine Ausschreibung sinnvoll wird.
Wo die größten Hebel liegen
Saisonale Spitzen. Volksfeste und Sommermonate verschieben die Mengen erheblich. Achten Sie auf Verträge mit ausreichenden Mengentoleranzen.
Strom und Gas gemeinsam anfragen. Bei zwei großen Mengen aus einem Haus lohnt es sich, beide Sparten in einer Anfrage zu bündeln.
Stromsteuer-Entlastung. Brauereien zählen zum produzierenden Gewerbe. Bei den üblichen Mengen macht die Entlastung von 2,00 Cent je kWh schnell einen fünfstelligen Betrag aus.
Ab welcher Größe eine Ausschreibung sinnvoll ist
Ab etwa 1,5 GWh fragen wir Ihren Bedarf bei einer Vielzahl von Lieferanten an und werten die Angebote gemeinsam mit Ihnen aus.
Häufige Fragen aus der Branche
Häufige Fragen
Ja. Für den Reststrombezug und für Gas gelten dieselben Marktbedingungen. Sagen Sie uns bei der Anfrage, welche Mengen selbst erzeugt werden.
Auf die Mengentoleranz im Vertrag. Wird sie überschritten, rechnen Lieferanten Mehr- oder Mindermengen zu Marktpreisen ab.
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Verfasst von Manuel Markovic, Regionalleiter · Stand
Energiemakler für Brauereien
Bis 15.000 kWh im Jahr vergleichen Sie Tarife selbst – dafür braucht es niemanden. Darüber gibt es keine Liste mehr: Lieferanten kalkulieren jedes Angebot einzeln, und diese Preise stehen nirgends öffentlich. Dort fragen wir für Sie an, werten aus und begleiten den Wechsel.
Für Sie ist das kostenfrei. Kommt ein Vertrag zustande, vergütet uns der Lieferant; der Tarifpreis ist derselbe wie bei einem direkten Abschluss. Wie unsere Empfehlung zustande kommt und welche Anbieter wir vergleichen, steht auf der Seite Transparenz.
Was ein Energiemakler macht, was er kostet und woran Sie einen seriösen erkennen