Die Bestandteile
Beschaffung und Vertrieb
Was der Lieferant für das Gas zahlt, plus Marge. Der einzige wirklich verhandelbare Teil – und bei Gas oft der größte.
Netzentgelt
Vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt. Nicht verhandelbar, unterscheidet sich zwischen Netzgebieten. Ab einer Jahresentnahme von etwa 1.500.000 kWh oder 500 kW stündlicher Ausspeiseleistung wird registrierend gemessen.
CO₂-Preis
Seit 2026 wird der Preis versteigert; er bewegt sich in einer Spanne zwischen 55 und 65 Euro je Tonne, in der Verkaufsphase danach bei 68 Euro. Der Posten steckt im Arbeitspreis und ist bei gasintensiven Betrieben spürbar.
Praktischer Hinweis: Lieferanten kalkulieren mit unterschiedlichen Annahmen zum CO₂-Preis. Fragen Sie im Angebot nach, mit welchem Wert gerechnet wurde – sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.
Energiesteuer auf Erdgas
Gesetzlich festgelegt, nicht verhandelbar. Für energieintensive Betriebe gibt es Entlastungstatbestände nach dem Energiesteuergesetz; ob sie greifen, klärt die Steuerberatung.
Konzessionsabgabe, Bilanzierungs- und Konvertierungsumlage
Kleinere Posten, die über Netz beziehungsweise Marktgebietsverantwortlichen erhoben werden. Die Konvertierungsumlage wird seit Oktober 2025 wieder erhoben, liegt aber im Bereich weniger Hundertstel Cent.
Was seit Januar 2026 weggefallen ist
Die Gasspeicherumlage wird seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr erhoben. Zuletzt lag sie bei 0,289 ct/kWh. Die Kosten für mögliche Speicherbefüllungen trägt jetzt der Bundeshaushalt.
Für einen Betrieb mit 300.000 kWh Gas im Jahr sind das rund 867 Euro weniger – vorausgesetzt, der Lieferant gibt den Wegfall weiter.
Prüfen Sie das auf Ihrer nächsten Abrechnung. Der Posten muss verschwunden sein. Steht er noch drin, fragen Sie nach.
Worauf Sie bei Gasangeboten achten sollten
- Mit welchem CO₂-Preis wurde gerechnet? Der größte Unterschied zwischen sonst ähnlichen Angeboten.
- Ist der CO₂-Preis fest oder wird er nachberechnet? Beides kommt vor. Nachberechnung heißt: Sie tragen das Risiko.
- Toleranzband für Mehr- und Mindermengen. Bei Heizgas schwankt der Verbrauch mit dem Winter – das gehört geregelt.
- Preisgarantie: Umfasst sie den CO₂-Preis? Häufig nicht.
Strom und Gas gemeinsam?
Wenn Sie beide Sparten in nennenswerten Mengen brauchen, lohnt eine gebündelte Anfrage: ein Ansprechpartner, gleiche Laufzeiten, oft bessere Konditionen. Über eine Tarifliste geht das nicht – dafür fragen wir beide Sparten gemeinsam bei den Lieferanten an.
Steuersätze, Umlagen und der CO₂-Preis ändern sich zum Jahreswechsel und bei Gesetzesänderungen. Stand dieses Beitrags ist September 2026.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Manuel Markovic, Regionalleiter. Profil ansehen
Dieser Beitrag gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.