Die Grenze steht im Gesetz
Nach § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes gilt ein Gewerbebetrieb als Haushaltskunde, solange er nicht mehr als 10.000 kWh im Jahr verbraucht. Nur Haushaltskunden haben Anspruch auf Grundversorgung durch den örtlichen Grundversorger.
Darüber entfällt dieser Anspruch. Das ist keine Formalie: Es ändert, was passiert, wenn ein Vertrag endet.
Was ohne Vertrag passiert
Unter der Grenze: Sie rutschen in die Grundversorgung. Teurer als ein regulärer Tarif, aber unbefristet und jederzeit mit zwei Wochen kündbar.
Über der Grenze: Sie landen in der Ersatzversorgung. Sie ist auf drei Monate begrenzt. Danach besteht kein Anspruch auf Belieferung mehr – der Netzbetreiber darf die Entnahmestelle sperren lassen.
In der Praxis kommt es selten so weit, weil Lieferanten anrufen, bevor abgeschaltet wird. Verlassen sollte man sich darauf nicht.
Warum die Ersatzversorgung so teuer ist
Der Versorger muss kurzfristig am Markt einkaufen, ohne Planungsgrundlage und ohne zu wissen, wie lange. Diese Unsicherheit steckt im Preis. Je nach Marktlage liegt er deutlich über einem regulären Gewerbetarif.
Dazu kommt: In der Ersatzversorgung zahlen Sie einen Preis, den Sie nicht verhandelt haben, und Sie haben keine Preisgarantie.
Rechnen Sie kurz nach
Ein Betrieb mit 40.000 kWh, der drei Monate in der Ersatzversorgung hängt, verbraucht darin etwa 10.000 kWh. Liegt der Preis dort nur 10 Cent über dem regulären Tarif, sind das 1.000 Euro – für drei Monate Nachlässigkeit.
So vermeiden Sie es
- Vertragsende notieren, sobald der Vertrag zustande kommt. Nicht erst, wenn die Kündigungsfrist naht.
- Erinnerung vier Monate vorher. Dann bleibt Zeit für Angebote, ohne unter Druck zu geraten.
- Bei mehreren Abnahmestellen: eine Liste mit allen Vertragsenden führen. Eine vergessene Stelle genügt.
Wenn Sie über uns wechseln, übernehmen wir das: Wir kündigen fristgerecht und melden uns rechtzeitig vor dem nächsten Ende.
Eine Besonderheit bei Gas
Für Gas gilt dieselbe Systematik, aber die Mengen sind andere: 10.000 kWh Gas erreicht schon eine größere Wohnung. Fast jeder Gewerbebetrieb mit Gasheizung liegt darüber und hat damit keinen Anspruch auf Grundversorgung.
Dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Einordnung als Haushaltskunde hängt vom tatsächlichen Jahresverbrauch ab und kann sich ändern.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Manuel Markovic, Regionalleiter. Profil ansehen
Dieser Beitrag gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.