08157 / 999 42 - 15 anfrage@energiehandel.bayern Für Privathaushalte: stromanbieter.bayern (öffnet in neuem Tab) Über uns Partner werden Partner-Login (öffnet in neuem Tab)
Anfrage stellen

Die Jahresabrechnung lesen: Wo Verbrauch, Leistung und Zählernummern stehen

Für ein belastbares Angebot braucht ein Lieferant fünf Angaben. Alle fünf stehen auf Ihrer letzten Jahresabrechnung – man muss nur wissen, wo.

Verfasst von Manuel Markovic · Stand

Die fünf Angaben

  1. Jahresverbrauch in kWh. Meist groß im Abrechnungsteil. Achten Sie darauf, den Verbrauch zu nehmen, nicht die Abschlagssumme.
  2. Zählernummer. Steht auf dem Zähler und auf der Abrechnung. Sie identifiziert das Gerät.
  3. Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), elfstellig. Sie identifiziert die Abnahmestelle und hat die frühere Zählpunktbezeichnung abgelöst. Ohne sie kann kein Lieferant anmelden.
  4. Vertragsende und Kündigungsfrist. Oft im Kleingedruckten oder im Begleitschreiben.
  5. Lieferadresse. Nicht zwingend Ihre Rechnungsanschrift – entscheidend ist, wo der Strom fließt.

Bei registrierender Leistungsmessung kommt eines dazu

Ab etwa 100.000 kWh Strom wird in Viertelstundenwerten gemessen. Dann steht auf der Abrechnung zusätzlich die Jahreshöchstleistung in kW, und es gibt einen Lastgang.

Den Lastgang bekommen Sie auf Anfrage bei Ihrem Netzbetreiber oder Lieferanten, meist als Datei mit Viertelstundenwerten. Er lohnt die Mühe: Lieferanten kalkulieren damit genauer als mit einem Standardprofil, und das wirkt sich meist zu Ihren Gunsten aus.

Was auf der Rechnung sonst noch steht

Der Arbeitspreis ist nur ein Teil. Aufgeschlüsselt finden Sie in der Regel:

  • Netzentgelt – nicht verhandelbar, vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt
  • Konzessionsabgabe – hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab
  • Stromsteuer – regulär 2,05 ct/kWh, für produzierendes Gewerbe auf Antrag 0,05 ct/kWh
  • Messstellenentgelt – für Zähler und Ablesung
  • Umsatzsteuer – für vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe ein durchlaufender Posten

Nur Beschaffung und Marge sind verhandelbar. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb immer die Gesamtkosten für seinen Verbrauch ansehen, nie nur den Cent-Preis.

Checkliste für die Anfrage

  • Jahresverbrauch je Abnahmestelle
  • Zählernummer je Abnahmestelle
  • Marktlokations-Identifikationsnummer je Abnahmestelle
  • Vertragsende und Kündigungsfrist
  • bei Leistungsmessung: Jahreshöchstleistung und, wenn vorhanden, Lastgang
  • bei mehreren Standorten: alles als Liste, eine Zeile je Stelle

Wenn die Abrechnung fehlt

Kein Problem. Zählernummer und MaLo-ID stehen auch auf jeder Abschlagsrechnung. Den Jahresverbrauch schätzen wir notfalls über Branche und Betriebsgröße – dafür gibt es den Verbrauchsschätzer. Für ein verbindliches Angebot brauchen wir die echte Zahl aber früher oder später.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Foto von Manuel Markovic

Manuel Markovic, Regionalleiter. Profil ansehen

Dieser Beitrag gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

Das könnte Sie auch interessieren

Manuel Markovic

Lieber sprechen als klicken?

Manuel Markovic geht die Tarife am Telefon oder per Videokonferenz mit Ihnen durch – ohne dass Sie etwas beauftragen müssen.

08157 / 999 42 - 15
Anrufen Anfrage stellen