Die fünf Angaben
- Jahresverbrauch in kWh. Meist groß im Abrechnungsteil. Achten Sie darauf, den Verbrauch zu nehmen, nicht die Abschlagssumme.
- Zählernummer. Steht auf dem Zähler und auf der Abrechnung. Sie identifiziert das Gerät.
- Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), elfstellig. Sie identifiziert die Abnahmestelle und hat die frühere Zählpunktbezeichnung abgelöst. Ohne sie kann kein Lieferant anmelden.
- Vertragsende und Kündigungsfrist. Oft im Kleingedruckten oder im Begleitschreiben.
- Lieferadresse. Nicht zwingend Ihre Rechnungsanschrift – entscheidend ist, wo der Strom fließt.
Bei registrierender Leistungsmessung kommt eines dazu
Ab etwa 100.000 kWh Strom wird in Viertelstundenwerten gemessen. Dann steht auf der Abrechnung zusätzlich die Jahreshöchstleistung in kW, und es gibt einen Lastgang.
Den Lastgang bekommen Sie auf Anfrage bei Ihrem Netzbetreiber oder Lieferanten, meist als Datei mit Viertelstundenwerten. Er lohnt die Mühe: Lieferanten kalkulieren damit genauer als mit einem Standardprofil, und das wirkt sich meist zu Ihren Gunsten aus.
Was auf der Rechnung sonst noch steht
Der Arbeitspreis ist nur ein Teil. Aufgeschlüsselt finden Sie in der Regel:
- Netzentgelt – nicht verhandelbar, vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt
- Konzessionsabgabe – hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab
- Stromsteuer – regulär 2,05 ct/kWh, für produzierendes Gewerbe auf Antrag 0,05 ct/kWh
- Messstellenentgelt – für Zähler und Ablesung
- Umsatzsteuer – für vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe ein durchlaufender Posten
Nur Beschaffung und Marge sind verhandelbar. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb immer die Gesamtkosten für seinen Verbrauch ansehen, nie nur den Cent-Preis.
Checkliste für die Anfrage
- Jahresverbrauch je Abnahmestelle
- Zählernummer je Abnahmestelle
- Marktlokations-Identifikationsnummer je Abnahmestelle
- Vertragsende und Kündigungsfrist
- bei Leistungsmessung: Jahreshöchstleistung und, wenn vorhanden, Lastgang
- bei mehreren Standorten: alles als Liste, eine Zeile je Stelle
Wenn die Abrechnung fehlt
Kein Problem. Zählernummer und MaLo-ID stehen auch auf jeder Abschlagsrechnung. Den Jahresverbrauch schätzen wir notfalls über Branche und Betriebsgröße – dafür gibt es den Verbrauchsschätzer. Für ein verbindliches Angebot brauchen wir die echte Zahl aber früher oder später.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Manuel Markovic, Regionalleiter. Profil ansehen
Dieser Beitrag gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.