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Stillschweigende Verlängerung: Kündigungsfristen bei Gewerbeverträgen

Der häufigste vermeidbare Fehler in der Energiebeschaffung: eine verpasste Kündigungsfrist. Bei Gewerbeverträgen gelten dabei andere Regeln als im Haushalt.

Verfasst von Manuel Markovic · Stand

Der Unterschied zum Haushaltsvertrag

Für Verbraucher hat der Gesetzgeber die stillschweigende Verlängerung stark eingeschränkt: Verträge verlängern sich höchstens auf unbestimmte Zeit und sind dann mit einem Monat kündbar. Diese Regel gilt für Gewerbekunden nicht.

Ein Gewerbevertrag darf sich um die ursprüngliche Laufzeit verlängern – aus zwölf Monaten werden dann wieder zwölf. Ob das zulässig ist, entscheidet sich an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten, nicht am Verbraucherrecht.

Übliche Fristen

  • Kündigungsfrist: meist ein bis drei Monate vor Laufzeitende
  • Verlängerung: häufig um zwölf Monate, gelegentlich um die volle Erstlaufzeit
  • Form: Textform genügt in der Regel, also auch E-Mail – prüfen Sie es trotzdem im Vertrag

Bei einer dreimonatigen Frist und einem Vertragsende zum 31. Dezember muss die Kündigung spätestens am 30. September beim Lieferanten sein. Nicht abgeschickt – angekommen.

So rechnen Sie Ihren Termin aus

  1. Vertragsende laut Auftragsbestätigung oder Jahresabrechnung heraussuchen
  2. Kündigungsfrist aus den Vertragsbedingungen ablesen
  3. Frist vom Vertragsende rückwärts abziehen
  4. Zwei Wochen Puffer abziehen – für Postlauf, Urlaub und Rückfragen
  5. Termin im Kalender eintragen, mit Erinnerung vier Wochen davor

Was passiert, wenn die Frist verstreicht

Der Vertrag läuft weiter, meist zu den dann gültigen Preisen des Lieferanten. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht daraus nicht. Ein solches Recht haben Sie in der Regel nur bei einer Preiserhöhung – und auch dort nur innerhalb einer kurzen Frist nach der Ankündigung.

Praktisch bedeutet das: Eine verpasste Frist kostet Sie ein Jahr Handlungsspielraum, nicht nur ein paar Wochen.

Zwei Sonderfälle

Umzug oder Betriebsaufgabe. Die meisten Verträge sehen dafür ein Kündigungsrecht vor, oft mit kürzerer Frist. Belege bereithalten – Gewerbeabmeldung, Mietvertrag, Übergabeprotokoll.

Mehrere Abnahmestellen mit verschiedenen Enden. Hier lohnt es sich, die Laufzeiten schrittweise anzugleichen: Stellen mit nahem Vertragsende zuerst wechseln, die übrigen zum jeweiligen Termin nachziehen. Nach ein bis zwei Jahren läuft alles im Gleichschritt.

Wie wir das übernehmen

Wenn Sie über uns wechseln, kündigen wir den alten Vertrag für Sie – fristgerecht, mit Nachweis. Und wir melden uns rechtzeitig, bevor der neue Vertrag ausläuft. Das ist kein Zusatzangebot, sondern der Normalfall.

Dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob eine Verlängerungsklausel in Ihrem konkreten Vertrag wirksam ist, kann nur mit Blick auf die Vertragsbedingungen beurteilt werden.

Häufige Fragen zu diesem Thema

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Dieser Beitrag gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

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