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PV-Anlage im Betrieb: Welcher Stromvertrag zum Reststrom passt

Eine Photovoltaikanlage senkt die Menge, die Sie einkaufen – und verändert ihre Verteilung. Beides gehört in den Vertrag, sonst zahlen Sie für eine Prognose, die nicht eintritt.

Verfasst von Manuel Markovic · Stand

Was sich für die Beschaffung ändert

Drei Dinge auf einmal:

  • Die Menge sinkt. Ein Betrieb, der vorher 200.000 kWh bezogen hat, liegt nach dem Anlagenbau vielleicht bei 130.000 kWh. Damit rutscht er womöglich in eine andere Größenklasse – mit anderen Konditionen.
  • Das Profil wird unruhiger. An sonnigen Sommertagen fast kein Bezug, im Winter und nachts der volle. Für Lieferanten ist ein solches Profil schwerer zu kalkulieren als ein gleichmäßiges.
  • Die Jahreshöchstleistung bleibt oft gleich. Die Spitze entsteht meist an einem trüben Wintermorgen – also genau dann, wenn die Anlage nichts liefert. Wer mit Leistungsmessung arbeitet, spart deshalb beim Arbeitspreis, nicht beim Leistungspreis.

Der häufigste Fehler

Den alten Jahresverbrauch in die Anfrage schreiben. Der Lieferant kalkuliert dann auf eine Menge, die nie abgenommen wird – und rechnet die Abweichung als Mindermenge ab. Je nach Vertrag kann das teuer werden.

Besser: den erwarteten Reststrom angeben und dazuschreiben, dass eine PV-Anlage im Spiel ist. Wer seit dem Anlagenbau ein volles Jahr hinter sich hat, nimmt diesen Wert. Wer noch mittendrin steckt, rechnet hoch – mit einem Hinweis, dass es eine Schätzung ist.

Worauf es im Vertrag ankommt

Toleranzband für Mehr- und Mindermengen

Der wichtigste Punkt. Ein Sommer mit viel Sonne senkt Ihren Bezug spürbar unter die Prognose. Ein enges Toleranzband kann den Vorteil wieder auffressen. Fragen Sie ausdrücklich danach.

Laufzeit

Im ersten Jahr nach dem Anlagenbau kennt niemand den echten Reststrombedarf. Eine kürzere Laufzeit kostet etwas mehr, verschafft aber die Möglichkeit, im zweiten Jahr mit belastbaren Zahlen neu zu verhandeln.

Einspeisung und Bezug sind zwei Dinge

Die Vergütung für eingespeisten Strom regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder ein Direktvermarkter – nicht Ihr Liefervertrag. Beides läuft getrennt, auch wenn beides über denselben Anschluss geht.

Wenn ein Speicher dazukommt

Ein Batteriespeicher verschiebt den Bezug in die Nacht und glättet das Profil wieder etwas. Für den Vertrag heißt das: weniger Schwankung, aber auch weniger Menge. Beides gehört in die Anfrage.

Was wir für die Anfrage brauchen

  • erwarteter Reststrombezug in kWh, mit Hinweis, ob gemessen oder geschätzt
  • Anlagenleistung in kWp und Inbetriebnahme
  • bei Leistungsmessung: Lastgang nach dem Anlagenbau
  • Speicher vorhanden oder geplant
  • Vertragsende des laufenden Vertrags

Zur Einspeisevergütung, zur Direktvermarktung und zu steuerlichen Fragen rund um die Anlage beraten Sie Ihr Anlagenbauer und Ihre Steuerberatung. Dieser Beitrag betrifft allein den Vertrag für den bezogenen Reststrom.

Häufige Fragen zu diesem Thema

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Dieser Beitrag gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

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