Zuerst: Es geht nichts aus
Stellt ein Lieferant die Belieferung ein, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger. Niemand muss etwas tun, damit weiter Strom fließt – und niemand kann abgeschaltet werden, weil sein Lieferant insolvent ist.
Das ist die gute Nachricht. Die andere folgt sofort.
Ersatzversorgung ist teuer und befristet
Ein Gewerbebetrieb über 10.000 kWh im Jahr gilt nicht als Haushaltskunde und hat deshalb keinen Anspruch auf Grundversorgung. Er landet in der Ersatzversorgung – und die ist auf drei Monate begrenzt.
Der Preis dort liegt regelmäßig deutlich über einem regulären Tarif, weil der Versorger kurzfristig und ohne Planungsgrundlage einkaufen muss. Näheres dazu im Beitrag Grundversorgung für Gewerbe.
Was in den ersten Tagen zu tun ist
- Zählerstand ablesen und fotografieren, mit Datum. Das ist Ihr Beleg für die Abgrenzung zwischen altem und neuem Lieferanten – und der häufigste Streitpunkt hinterher.
- Abschläge stoppen. Läuft ein Lastschriftmandat, widerrufen Sie es. Zahlungen an einen insolventen Lieferanten sind schwer zurückzuholen.
- Schreiben des Grundversorgers abwarten – er meldet sich mit den Bedingungen der Ersatzversorgung.
- Sofort einen neuen Vertrag suchen. Nicht in zwei Monaten. Die Ersatzversorgung ist kein Zustand, in dem man verweilt.
Was mit Guthaben und Boni passiert
Ein Guthaben aus der letzten Abrechnung wird eine Insolvenzforderung. Sie melden es beim Insolvenzverwalter an; erfahrungsgemäß bleibt davon wenig. Zugesagte Boni, die noch nicht ausgezahlt wurden, teilen dieses Schicksal.
Offene Rechnungen des Lieferanten an Sie müssen Sie dagegen weiterhin bezahlen – die Forderung geht in die Insolvenzmasse.
Eine geleistete Vorauszahlung ist besonders heikel. Wer auf ein Vorkassemodell trifft, sollte das schon beim Vertragsabschluss gegen den Preisvorteil abwägen.
Der neue Vertrag
Sie sind frei: Eine Bindung an den insolventen Lieferanten besteht nicht mehr, und die Ersatzversorgung ist mit kurzer Frist kündbar. Was der neue Lieferant braucht, steht in der Checkliste zur Jahresabrechnung – Zählernummer, Marktlokations-Identifikationsnummer, Verbrauch.
Rechnen Sie mit zwei bis vier Wochen bis zum Wechselstichtag. Je früher Sie beginnen, desto kürzer die Zeit in der teuren Ersatzversorgung.
Woran man es vorher erkennen kann
- Ungewöhnlich hohe Vorauszahlungen oder Kautionen
- Preise, die deutlich unter allen anderen liegen, ohne erkennbaren Grund
- Abrechnungen, die sich verzögern, oder ausbleibende Erstattungen
Ein niedriger Preis ist kein Warnzeichen für sich. Ein niedriger Preis in Verbindung mit Vorkasse schon.
Dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Zur Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren und zu Fristen beraten Sie Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Manuel Markovic, Regionalleiter. Profil ansehen
Dieser Beitrag gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.