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Preiserhöhung vom Versorger: Welche Rechte Gewerbekunden haben

Eine Preiserhöhung ist kein Grund zur Aufregung, aber ein Grund zum Handeln – und zwar innerhalb weniger Wochen.

Verfasst von Manuel Markovic · Stand

Was die Ankündigung enthalten muss

Der Lieferant muss eine Erhöhung rechtzeitig und in Textform ankündigen. Aus der Mitteilung sollte hervorgehen:

  • ab wann der neue Preis gilt
  • wie hoch die Änderung ausfällt, möglichst nach Bestandteilen aufgeschlüsselt
  • ein Hinweis auf ein bestehendes Kündigungsrecht

Fehlt der Hinweis auf das Kündigungsrecht, ist das ein Ansatzpunkt – ob die Erhöhung deshalb unwirksam ist, hängt vom Vertrag ab und gehört in die Rechtsberatung.

Das Sonderkündigungsrecht

Bei einer Preiserhöhung sehen die meisten Gewerbeverträge ein Sonderkündigungsrecht vor. Zwei Dinge sind dabei entscheidend:

Die Frist ist kurz. Häufig nur wenige Wochen ab Zugang der Ankündigung, manchmal bis zum Wirksamwerden der Erhöhung. Wer wartet, verliert das Recht – und zahlt den neuen Preis bis zum regulären Vertragsende.

Es gilt nicht bei jeder Änderung. Steigen nur Steuern, Umlagen oder Netzentgelte, berufen sich viele Lieferanten darauf, dass sie diese Kosten nur weitergeben. Ob das trägt, hängt vom Wortlaut der Klausel ab.

Was Sie sofort tun sollten

  1. Zugangsdatum notieren. Die Frist läuft ab Zugang, nicht ab Absendung.
  2. Vertragsbedingungen heraussuchen und die Klausel zum Sonderkündigungsrecht lesen.
  3. Vergleichsangebote einholen, bevor Sie kündigen – sonst kündigen Sie ins Leere.
  4. Erst dann kündigen, fristgerecht und nachweisbar.

Der dritte Punkt wird oft übersprungen. Eine Kündigung ohne Anschlussvertrag führt in die Ersatzversorgung, und die ist teurer als fast jede Erhöhung.

Wenn der neue Preis in Ordnung ist

Das kommt vor. Eine Erhöhung ist kein Beweis dafür, dass ein Angebot schlecht geworden ist – wenn der Markt gestiegen ist, sind die Alternativen ebenfalls teurer.

Genau deshalb gehört der Vergleich vor die Kündigung. Wir rechnen Ihnen den erhöhten Preis gegen den Markt und sagen Ihnen, ob sich ein Wechsel lohnt.

Preisgarantie prüfen

Hatten Sie eine Preisgarantie, prüfen Sie zuerst, ob die Erhöhung überhaupt zulässig ist. Viele Garantien nehmen Steuern und Umlagen aus – aber nicht die Beschaffung. Steigt der reine Energiepreis trotz Garantie, sollten Sie widersprechen.

Dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob eine Erhöhung wirksam ist und ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, lässt sich nur anhand Ihrer Vertragsbedingungen beurteilen.

Häufige Fragen zu diesem Thema

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Dieser Beitrag gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

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