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Ökostrom und Herkunftsnachweise: Was Kunden und Banken verlangen

„Ökostrom" ist kein geschützter Begriff. Was zählt, ist der Nachweis dahinter – und der unterscheidet sich erheblich in dem, was er belegt.

Verfasst von Manuel Markovic · Stand

Wie Ökostrom funktioniert

Durch Ihre Leitung fließt derselbe Strom wie beim Nachbarn – physikalisch lässt sich Strom nicht kennzeichnen. Was gekennzeichnet wird, ist die Erzeugung: Für jede erzeugte Megawattstunde aus erneuerbaren Quellen entsteht ein Herkunftsnachweis.

Diese Nachweise werden im Register des Umweltbundesamtes geführt. Verkauft ein Lieferant Ihnen Ökostrom, entwertet er dafür Nachweise in gleicher Höhe. Doppelvermarktung ist damit ausgeschlossen.

Was ein Herkunftsnachweis belegt – und was nicht

Er belegt: dass irgendwo in Europa eine entsprechende Menge erneuerbar erzeugt wurde.

Er belegt nicht: dass diese Erzeugung zeitgleich mit Ihrem Verbrauch stattfand, dass sie in Ihrer Nähe stattfand, oder dass durch Ihren Vertrag eine neue Anlage entstanden ist.

Das ist der Grund, warum es Siegel gibt, die darüber hinausgehen.

Drei Stufen

Herkunftsnachweis allein

Die Grundstufe. Häufig aus älteren Wasserkraftanlagen, oft aus Skandinavien. Günstig, formal einwandfrei, ohne zusätzliche Wirkung.

Mit Neuanlagenquote

Manche Siegel verlangen, dass ein Teil des Stroms aus Anlagen stammt, die nicht älter als eine bestimmte Zahl von Jahren sind, oder dass ein Betrag je Kilowattstunde in neue Anlagen fließt. Das kostet mehr und wirkt mehr.

Zeitgleiche oder regionale Erzeugung

Die anspruchsvollste Stufe: Nachweis, dass Erzeugung und Verbrauch zeitlich oder räumlich zusammenpassen. Technisch aufwendig, entsprechend teuer, bislang selten.

Was Ihre Abnehmer verlangen

Wer in eine Lieferkette liefert – Automobil, Handel, öffentliche Auftraggeber – bekommt die Anforderung oft schriftlich vorgegeben. Zwei Punkte sind dann wichtig:

  • Klären Sie die geforderte Nachweisart vor der Preisverhandlung. Sie nachträglich zu ändern ist teurer, als sie von Anfang an auszuschreiben.
  • Lassen Sie sich die Entwertung bestätigen. Eine Bescheinigung des Lieferanten über die entwerteten Nachweise ist das, was Prüfer sehen wollen.

Für die Berichterstattung

Wer über Emissionen berichtet, rechnet bezogenen Strom in der Regel nach zwei Methoden: einmal mit dem Durchschnitt des Strommixes, einmal mit den vertraglich zugeordneten Nachweisen. Für die zweite Betrachtung braucht es die Bescheinigung Ihres Lieferanten.

Klären Sie mit der Stelle, die Ihren Bericht erstellt, welche Angaben gebraucht werden – und zwar bevor der Vertrag läuft.

Was es kostet

Der Aufschlag für Herkunftsnachweise ist im Verhältnis zum Arbeitspreis klein und schwankt mit dem Markt für Nachweise. Deutlich teurer wird es erst bei Neuanlagenquote oder zeitgleicher Erzeugung.

Wir fragen den Aufschlag getrennt ab, damit Sie sehen, was die Kennzeichnung kostet und was der Strom.

Anforderungen von Abnehmern und Prüfstellen unterscheiden sich. Dieser Beitrag ordnet die Begriffe ein; welche Nachweisart in Ihrem Fall genügt, klären Sie mit der fordernden Stelle.

Häufige Fragen zu diesem Thema

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Dieser Beitrag gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

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