Was vor dem Einzug zu tun ist
- Zählernummer und Marktlokations-Identifikationsnummer beim Vermieter, Voreigentümer oder Netzbetreiber erfragen. Ohne beides kann niemand anmelden.
- Zählerstand bei Übergabe ablesen und fotografieren, mit Datum und am besten gemeinsam mit dem Vormieter. Dieser eine Moment entscheidet später über zwei Abrechnungen.
- Liefervertrag abschließen, mit Beginn zum Übergabetag.
- Alte Betriebsstätte abmelden, ebenfalls mit Zählerstand.
Wer den zweiten Punkt auslässt, streitet hinterher über Kilowattstunden, die niemand mehr nachvollziehen kann.
Den Verbrauch schätzen, wenn es keinen gibt
Bei einer Neugründung existiert keine Jahresabrechnung. Drei Wege führen zu einer belastbaren Zahl:
- Vorjahreswerte der Abnahmestelle. Der Netzbetreiber kann sie mit einer Datenvollmacht nennen, wenn die Räume vorher genutzt wurden. Der genaueste Weg.
- Vergleich mit einem ähnlichen Betrieb. Wer schon einen Standort hat, rechnet über Fläche oder Mitarbeiterzahl hoch.
- Branchenkennwerte. Für den ersten Anhaltspunkt geeignet – dafür gibt es den Verbrauchsschätzer.
Wichtig: Lieber etwas höher schätzen als zu niedrig. Eine zu kleine Menge führt zu einem Tarif, der nicht zu Ihnen passt, und je nach Vertrag zu Mehrmengenabrechnungen.
Die Zwischenzeit
Zwischen Übergabe und Vertragsbeginn beliefert Sie der Grundversorger. Das ist normal und kein Fehler – es sollte nur kurz bleiben. Über 10.000 kWh im Jahr greift außerdem nicht die Grundversorgung, sondern die auf drei Monate befristete Ersatzversorgung.
Beim Umzug: den alten Vertrag nicht vergessen
Ein Gewerbevertrag endet nicht automatisch mit dem Auszug. Die meisten Verträge sehen für diesen Fall ein Kündigungsrecht vor, oft mit kürzerer Frist – Belege bereithalten: Gewerbeabmeldung, Mietvertrag, Übergabeprotokoll.
Manche Verträge lassen sich auch mitnehmen. Das ist bequem, aber selten die beste Lösung: Der Preis wurde für die alte Abnahmestelle kalkuliert, und die Netzentgelte am neuen Ort sind andere.
Checkliste
- Zählernummer und Marktlokations-Identifikationsnummer der neuen Stelle
- Zählerstand mit Datum bei Übergabe, fotografiert
- geschätzter Jahresverbrauch mit Begründung
- Übergabetag als gewünschter Lieferbeginn
- Kündigung der alten Stelle mit Zählerstand
- Rechnungsanschrift und Firmierung – bei Neugründung mit Handelsregisterauszug
Eine Besonderheit bei Neugründungen
Manche Lieferanten prüfen die Bonität und verlangen bei jungen Unternehmen eine Vorauszahlung oder Kaution. Das ist zulässig. Wägen Sie es gegen den Preisvorteil ab – eine Vorauszahlung ist im Insolvenzfall des Lieferanten verloren.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Manuel Markovic, Regionalleiter. Profil ansehen
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