Warum Bündeln wirkt
Lieferanten kalkulieren Aufwand und Menge gegeneinander. Zwanzig Einzelverträge bedeuten zwanzigmal Anmeldung, Abrechnung und Betreuung – bei jeweils kleiner Menge. Ein Vertrag über dieselbe Summe bedeutet einmal Aufwand.
Diesen Unterschied geben Lieferanten weiter. Er ist meist größer als alles, was sich am einzelnen Arbeitspreis herausholen lässt.
Die Liste ist die eigentliche Arbeit
Je Abnahmestelle brauchen wir sechs Angaben:
| Spalte | Wo sie steht |
|---|---|
| Bezeichnung des Standorts | Ihre interne Benennung genügt |
| Lieferadresse | nicht die Rechnungsanschrift |
| Zählernummer | Zähler und Abrechnung |
| Marktlokations-Identifikationsnummer | Abrechnung, elfstellig |
| Jahresverbrauch in kWh | Jahresabrechnung |
| Vertragsende und Kündigungsfrist | Auftragsbestätigung oder Begleitschreiben |
Bei registrierender Messung kommt die Jahreshöchstleistung dazu und, wenn vorhanden, der Lastgang.
Eine Aufstellung aus Ihrer Buchhaltung genügt – Format und Reihenfolge sind uns gleich. Abtippen müssen Sie nichts.
Der häufigste Fehler: die vergessene Stelle
Bei vielen Standorten fällt die eine Abnahmestelle, an die niemand gedacht hat, erst auf, wenn sie in der Ersatzversorgung landet – ein Lager, eine Garage, ein Außenzähler.
Gegenprobe: Zählen Sie die Abnahmestellen nicht aus dem Gedächtnis, sondern aus der Buchhaltung. Jede Stelle erzeugt eine Rechnung; wer alle Energierechnungen eines Jahres zusammenzählt, findet auch die vergessenen.
Unterschiedliche Vertragsenden angleichen
Selten enden alle Verträge am selben Tag. Das ist kein Hindernis, nur eine Frage der Reihenfolge:
- Stellen mit nahem Vertragsende zuerst wechseln.
- Für diese eine Laufzeit wählen, die auf einen gemeinsamen Zieltermin führt.
- Die übrigen Stellen zum jeweiligen Termin nachziehen, ebenfalls auf den Zieltermin.
Nach ein bis zwei Jahren läuft alles im Gleichschritt. Ab dann verhandeln Sie jedes Mal die volle Menge.
Ein Vertrag oder mehrere?
Beides ist möglich, und es hängt von Ihrer Struktur ab.
Ein Vertrag ist einfacher in der Verwaltung und liefert eine Sammelrechnung mit Aufschlüsselung je Standort.
Mehrere Verträge bei einem Lieferanten sind nötig, wenn die Standorte rechtlich getrennt sind – etwa bei mehreren Gesellschaften oder bei Wohnungseigentümergemeinschaften, die jeweils eigener Vertragspartner sind. Die Anfrage kann trotzdem gebündelt laufen.
Unterschiedliche Netzgebiete
Kein Problem für die Bündelung. Der Beschaffungsanteil wird gemeinsam verhandelt; Netzentgelt und Konzessionsabgabe bleiben je Standort verschieden, weil sie vom örtlichen Netzbetreiber und von der Gemeinde abhängen.
Deshalb lassen sich auch die Gesamtpreise zweier Standorte nicht direkt vergleichen – wohl aber der verhandelte Anteil.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Manuel Markovic, Regionalleiter. Profil ansehen
Dieser Beitrag gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.