Wer ist Vertragspartner?
Bei einer Zentralheizung gibt es einen Gasvertrag für das ganze Haus. Vertragspartner ist der Eigentümer, bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Gemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung. Die einzelnen Bewohner haben mit dem Lieferanten nichts zu tun.
Das heißt auch: Die Bewohner können den Anbieter nicht wechseln, und sie profitieren von einem guten Vertrag nur mittelbar – über die Abrechnung.
Der Weg von der Rechnung zur Umlage
- Der Lieferant rechnet gegenüber der Gemeinschaft oder dem Vermieter ab.
- Die Kosten gehen in die Heizkostenabrechnung ein.
- Die Heizkostenverordnung verlangt eine verbrauchsabhängige Verteilung: mindestens 50, höchstens 70 Prozent nach erfasstem Verbrauch, der Rest nach Fläche.
- Die Bewohner zahlen über die Nebenkostenabrechnung.
Was Verwaltungen beachten sollten
Abrechnungszeitraum und Vertragsjahr
Ein Vertrag, der mitten im Abrechnungszeitraum wechselt, bringt zwei Preise in eine Abrechnung. Zulässig, aber erklärungsbedürftig – und jede Rückfrage kostet Zeit. Wenn möglich, legen Sie den Wechseltermin auf den Beginn des Abrechnungszeitraums.
Abschläge nachführen
Sinkt der Gaspreis deutlich, bleiben die Abschläge oft stehen und die Bewohner zahlen ein Jahr zu viel. Steigt er, entsteht eine hohe Nachzahlung. Beides erzeugt Ärger, der sich mit einer Anpassung vermeiden lässt.
Den Wegfall der Gasspeicherumlage weitergeben
Seit dem 1. Januar 2026 wird die Gasspeicherumlage nicht mehr erhoben; zuletzt lag sie bei 0,289 ct/kWh. Bei 300.000 kWh Jahresverbrauch sind das rund 867 Euro, die in der Abrechnung ankommen müssen. Prüfen Sie die Lieferantenrechnung darauf.
Mehrere Objekte bündeln
Eine Verwaltung mit mehreren Häusern kann die Gasmengen gemeinsam anfragen – auch wenn jedes Objekt seinen eigenen Vertrag behält. Aus vielen mittleren Mengen wird eine große, und das verbessert die Konditionen für alle.
Voraussetzung ist eine saubere Liste: je Objekt Zählernummer, Marktlokations-Identifikationsnummer, Jahresverbrauch, Vertragsende und Abrechnungszeitraum.
Wenn eine Wärmepumpe dazukommt
Dann verschiebt sich ein Teil des Bedarfs von Gas auf Strom – oft erheblich. Für die Beschaffung heißt das: Die Gasmenge sinkt, die Strommenge steigt, und beide Verträge sollten zeitlich zusammenpassen. Bei hybriden Anlagen lohnt es, beide Sparten gemeinsam anzufragen.
Dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Für die Verteilung der Kosten gilt die Heizkostenverordnung; Zweifelsfragen zur Umlagefähigkeit gehören zur Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Manuel Markovic, Regionalleiter. Profil ansehen
Dieser Beitrag gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.