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Direktvergleich, individuelles Angebot oder Ausschreibung: Welcher Weg zu Ihrem Verbrauch passt

Drei Wege, drei Verbrauchsbereiche – und drei sehr unterschiedliche Preisbildungen. Was hinter den Grenzen steckt und warum ein Vergleichsportal ab einer bestimmten Menge nichts mehr bringt.

Verfasst von Manuel Markovic · Stand

Warum es nicht einen Weg für alle gibt

Unter etwa 15.000 kWh im Jahr rechnen Lieferanten mit Standardprodukten. Diese Tarife stehen in Listen, sind vergleichbar und lassen sich sofort beauftragen. Darüber wird jedes Angebot einzeln kalkuliert – und taucht in keiner öffentlichen Liste auf. Wer dort trotzdem vergleicht, vergleicht Produkte, die für ihn gar nicht gedacht sind.

Bis 15.000 kWh: Direktvergleich

Typisch für Friseursalon, Arztpraxis, kleines Büro, Einzelhandel ohne Kühlung.

Sie sehen mehrere hundert Tarife und wählen den passenden aus. Danach ruft Sie ein Berater an und geht Laufzeit, Preisgarantie und Bonusbedingungen mit Ihnen durch – der Vertrag kommt erst mit Ihrer Unterschrift zustande. Was Sie prüfen sollten:

  • Laufzeit und Preisgarantie – eine Preisgarantie über zwölf Monate bei 24 Monaten Laufzeit ist keine Preisgarantie für die Laufzeit
  • Boni – Neukundenboni werden meist erst nach einem Jahr ausgezahlt und verzerren den Vergleich im ersten Jahr
  • Kündigungsfrist – bei Gewerbeverträgen oft länger als bei Haushaltskunden

Ab 15.000 kWh: individuelles Angebot

Typisch für Bäckerei, Hotel, Handwerksbetrieb mit Maschinen, Pflegeheim.

Hier fragen wir gezielt bei Lieferanten an. Drei Wege führen zu Konditionen, die es öffentlich nicht gibt:

  • Sonderanfrage: Der Lieferant kalkuliert auf Ihren Verbrauch und Ihr Abnahmeprofil.
  • Rahmenvertrag: Wir haben mit einigen Lieferanten Konditionen vereinbart, die für alle unsere Kunden gelten. Der Einzelbetrieb bekommt damit Preise, die er allein nicht verhandeln könnte.
  • Einkaufsgemeinschaft: Mehrere Betriebe treten gemeinsam auf. Die gebündelte Menge verbessert den Preis für jeden Einzelnen.

Was Sie dafür brauchen: Jahresverbrauch, Zählernummer, Marktlokations-Identifikationsnummer und das Vertragsende. Mehr nicht.

Ab etwa 1,5 GWh: Ausschreibung

Typisch für Industrie, Wohnungsunternehmen mit vielen Abnahmestellen, große Kommunen.

Wir fragen Ihren Bedarf bei einer Vielzahl von Lieferanten an, werten alle Angebote nach Preis, Preisgarantie und Laufzeit aus und empfehlen Ihnen das sinnvollste. Sie bekommen die Auswertung, nicht nur den Gewinner – damit die Entscheidung nachvollziehbar bleibt.

Die Zahl ist ein Richtwert, keine Schwelle. Manche Lieferanten setzen ihre eigene Grenze bei 1 GWh, andere erst bei 2 GWh. Entscheidend ist am Ende, ob genug Anbieter überhaupt anbieten.

Die Grenzen sind keine Gesetze

Zwei gesetzliche Schwellen werden häufig mit unseren Grenzen verwechselt:

  • 10.000 kWh – bis hier gilt ein Gewerbebetrieb nach § 3 Nr. 22 EnWG als Haushaltskunde und hat Anspruch auf Grundversorgung. Darüber nicht mehr.
  • 100.000 kWh Strom – ab hier wird in der Regel registrierend gemessen. Damit kommt ein Leistungspreis hinzu, und der Lastgang wird Teil der Kalkulation.

Unsere Grenzen von 15.000 kWh und 1,5 GWh sind dagegen Erfahrungswerte aus der Beratung: Dort ändert sich, was tatsächlich zu holen ist.

Kurzübersicht

VerbrauchWegWas Sie bekommen
500 bis 15.000 kWhDirektvergleichTarifliste, sofort auswählbar
ab 15.000 kWhIndividuelles AngebotAngebote mehrerer Lieferanten, kalkuliert auf Ihr Profil
ab 1,5 GWhAusschreibungAuswertung aller Angebote mit Empfehlung

Alle drei Wege sind für Sie kostenfrei. Wir werden vom Lieferanten vergütet – Einzelheiten dazu stehen auf der Seite Transparenz.

Häufige Fragen zu diesem Thema

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Dieser Beitrag gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

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